Kosten

Wir haben das Jahr 2024 hinter uns gelassen und schon richtet sich der Blick auf den kommenden Frühling und die Osterzeit.
Egal, wie schnell die Zeit vergeht und egal, wie schnell das Jahr 2025 voranschreitet, sitzt uns allen die wirtschaftliche Erdrutschlage weiterhin im Nacken und wird auch in diesem Jahr fester Bestandteil unseres Alltagslebens bleiben.

Leider blieb die von uns ersehnte wirtschaftliche Entspannung bisher aus, sodass ich mit dem Beginn diesen Jahres, nämlich ab dem 01.01.2025, eine preisliche Anpassung vornehmen werde.
Diese Entscheidung treffe ich nach reiflicher Überlegung.
Ich halte es für die sinnvollere Lösung anstatt zeitliche oder qualitative Änderungen vorzunehmen, die Ihren Behandlungserfolg nach einem Besuch bei mir beeinträchtigen würden.

Sollte es Ihrerseits Fragen geben, stehe ich Ihnen gerne persönlich Rede und Antwort.

Die Behandlungen werden nach der gültigen Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. 

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass fast alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen oft nur den niedrigsten aller möglichen Gebührensätze erstatten. 

Da eine individuelle Behandlung nicht durch diese Erstattungssätze gedeckt werden kann, ist häufig Ihre Eigenbeteiligung erforderlich. Die Behandlungskosten richten sich nach den individuell eingesetzten Behandlungsmethoden und Anwendungen. 

Das Honorar ist im Anschluss an die Behandlung zu entrichten und bezieht sich auf meine fachliche Kompetenz und nicht auf eine Zeitstunde. In meiner Praxis besteht keine feste Behandlungszeit. 

Naturheilkundliche Medikamente werden meist nicht von gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen übernommen, da ihnen der wissenschaftliche Nachweis fehlt. Die Kosten müssen daher vom Patienten selbst getragen werden. 

Heilpraktik

Physiotherapie

*weitere Behandlungen auf Anfrage möglich

Termin online buchen via

Feste Termine können bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten behält sich die Rechnungsstellerin das Recht vor, den vollen Betrag für die gebuchte Anwendung zu berechnen.

Ausnahmen gelten im nachweisbaren Krankheitsfall oder bei neuer Terminbuchung.