Hygienevorschriften

Noch ist die Ansteckungsgefahr an SARS-CoV-2 gegeben und lediglich Disziplin und Empathie werden uns helfen, schnellstmöglich zur Normalität zurückzukehren. Daher bitte ich Sie – in Ihrem eigenen Interesse – um Beachtung der Hygienevorschriften. 

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Seit 01. Oktober 2022 gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske sowohl für Patienten als auch für Besucher beim Betreten von Einrichtungen des Gesundheitswesens. 

Weitere Punkte bitte ich Sie zu berücksichtigen: vor Ort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hände zu desinfizieren bzw. gründlich zu waschen, die sanitären Einrichtungen dürfen nur von 1 Person betreten werden, Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, Niesetikette beachten und auf das Händeschütteln verzichten.